Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Verträge mit Unternehmern
der Firma Lackiererei Jacksteit Patrick Jacksteit
1. Geltungsbereich
1.1 Wir schließen Verträge mit Unternehmern (§§ 310 Abs. 1, 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über von uns zu erbringende Lieferungen und Leistungen nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge in der laufenden Geschäftsbeziehung mit unserem Kunden. Der Kunde kann unsere AGB jederzeit im Internet unter www.lackiererei-jacksteit.de/ abrufen und herunterladen. Wir senden sie ihm auf Wunsch auch jederzeit kostenfrei zu. Ausländischen Kunden senden wir die AGB spätestens mit jedem Angebot und jeder Auftragsbestätigung in der Vertragssprache zu.
1.3 Jeglichen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Unseren AGB entgegenstehende, hiervon abweichende, ergänzende oder einseitige Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder vorbehaltlos Leistungen erbringen oder entgegennehmen; es sei denn, wir hätten solchen Bedingungen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ist der Auftragserteilung durch den Kunden unser Angebot vorausgegangen, kommt der Vertrag mit dem Zugang der Auftragserteilung zustande. Unterbreitet der Kunde uns ein Angebot oder weicht seine Auftragserteilung von unserem Angebot ab, kommt der Vertrag erst durch Zugang unserer Auftragsbestätigung zustande. Auf Wunsch des Kunden erfolgt unsere Auftragsbestätigung schriftlich.
2.2 Erfolgt unser Angebot auf den Vertragsabschluss „freibleibend“, können wir es bis zum Zugang der Auftragserteilung frei widerrufen.
2.3 Falls auf ein Angebot des Kunden keine Auftragsbestätigung durch uns erfolgt, kommt der Vertrag mit Ausführung unserer Lieferung oder sonstigen Leistung zustande oder, falls dieser zeitlich vorgelagert ist, mit Zugang unserer Rechnung.
2.4 Der Kunde ist an sein Angebot 4 Wochen ab Zugang bei uns gebunden.
3. Preise, Zahlungen
3.1 Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.
3.2 Holen wir auf Wunsch des Kunden das Kundenfahrzeug ab oder überführen es zum Kunden, werden diese zusätzlichen Leistungen dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.3 Von uns eingeräumte Zahlungs- und Skontofristen beginnen mit dem Rechnungsdatum. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich ist die entsprechende Gutschrift auf unserem Geschäftskonto.
3.4 Zahlungen sind in EURO abzugs-, spesen- und kostenfrei an ein von uns bezeichnetes Bankinstitut zu zahlen. Vereinbarte Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn sich der Kunde nicht im Verzug mit einer anderen Forderung aus unserer Geschäftsbeziehung befindet.
3.5 Wir berechnen im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Fälligkeit zunächst Fälligkeitszinsen von 5 Prozentpunkten p.a.; ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
3.6 Eingeräumte Zahlungsziele entfallen, wenn für uns eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden nach Vertragsschluss erkennbar wird oder unser Kunde unrichtige oder unvollständige oder trotz Aufforderung keine Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht. Ferner können wir unsere Sicherungsrechte geltend machen und ausstehende Lieferungen von der Leistung angemessener Sicherheit oder der Bezahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig machen. Verweigert der Kunde diese, können wir – soweit gesetzlich erforderlich nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist –, soweit wir unsere Leistung noch nicht erbracht haben, vom Vertrag zurücktreten.
4. Termine und Fristen, Annahmeverzug
4.1 Fixtermine für unsere Leistungserbringung bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
4.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
5. Höhere Gewalt, Selbstbelieferungsvorbehalt
5.1 Soweit Ereignisse, die außergewöhnlich sowie für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind („höhere Gewalt“) wie z. B. Naturkatastrophen, Feuer, Explosionen, Epidemien, Kriege, Terror, Verkehrsstörungen, Embargos oder Arbeitskämpfe, uns an der Erfüllung unserer Leistungspflichten hindern, sind wir, solange sie andauern, von unserer Leistungspflicht befreit.
5.2 Soweit wir Leistungen nicht erbringen können, weil wir von eigenen Lieferanten nicht oder nicht in ausreichender Menge oder mangelhaft beliefert werden, obwohl wir kongruente Deckungsgeschäfte abgeschlossen haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom jeweiligen betroffenen Vertrag zurücktreten.
5.3 Wird die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag für uns infolge von Ereignissen, die außerhalb unserer zumutbaren Kontrolle liegen, erheblich erschwert, sind wir berechtigt eine Anpassung der vertraglichen Bedingungen zu verlangen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden, Abnahme
6.1 Fahrzeuge und sonstige von uns zu bearbeitende Gegenstände sind uns vom Kunden zu unseren üblichen Geschäftszeiten rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin zu übergeben.
6.2 Auf besondere, dem Kunden bekannte Eigenschaften des Fahrzeugs oder des sonstigen von uns zu bearbeitenden Gegenstandes, die für unsere Leistungserbringung relevant sind, hat uns der Kunde rechtzeitig hinzuweisen.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, unsere vertragsgemäß erbrachte Leistung rechtsgeschäftlich abzunehmen.
7. Vertragswidrige Leistung
7.1 Weist die von uns erbrachte Leistung einen Mangel auf, richten sich die wechselseitigen Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Abweichungen.
7.2 Angaben in Prospekten und Katalogen wie Abbildungen, Zeichnungen oder Maßangaben sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
7.3 Die Kosten einer Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall angemessen sind.
7.4 Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln bestehen nur unter den Voraussetzungen der Ziffer 8.
7.5 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme unserer Leistung.
7.6 Die betriebsbedingte Abnutzung von Verschleißteilen begründet keinen Mangel.
8. Haftung
8.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8.2 Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Geistiges Eigentum
9.1 Durch den Vertragsschluss erwirbt der Kunde keine Rechte an von uns erstellten Zeichnungen, Modellen, Plänen oder sonstigen Unterlagen.
9.2 Ohne unsere Einwilligung darf dieses Anschauungsmaterial weder vervielfältigt noch verbreitet werden.
9.3 Auf Verlangen ist das Anschauungsmaterial unverzüglich zurückzusenden.
9.4 Wir sind berechtigt eine angemessene Vergütung für Anschauungsmaterial zu verlangen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
10. Aufrechnungsverbot / Zurückbehaltungsrechte
10.1 Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen, wenn sein Gegenanspruch unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
10.2 Gleiches gilt für Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechte.
10.3 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn trotz schriftlicher Aufforderung keine angemessene Sicherheit geleistet wurde.
11. Datenschutz
11.1 Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Details finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter www.lackiererei-jacksteit.de/.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Dortmund. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Handelsgeschäften ist Dortmund.
12.2 Es gilt deutsches Recht.
12.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Februar 2026
